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Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

UnternehmenKüchenstudio 360 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
AnschriftRoonstraße 7, 44629 Herne
Kontakt02323 9876119 · info@kuechenstudio360.de
Vertreten durchBirol Aksoy und Tayfun Berber
StandJuli 2026
§ 1

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Küchenstudio 360 und seinen Kunden über die Beratung, Planung, das Aufmaß, den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Küchen, Möbeln, Arbeitsplatten, Elektrogeräten, Zubehör und sonstigen Einrichtungsgegenständen.

Sie gelten auch für ergänzende Leistungen, insbesondere Demontage-, Entsorgungs-, Anschluss-, Service- und Reparaturleistungen, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Bestellung, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen haben Vorrang vor diesen AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Küchenstudio 360 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2

Angebote, Planungen und Vertragsschluss

Angebote, Planungsunterlagen, Zeichnungen, Visualisierungen, Preisangaben und Kostenschätzungen von Küchenstudio 360 sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Die Unterzeichnung einer Bestellung oder eines Kaufvertrages durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des darin beschriebenen Vertrages dar.

Küchenstudio 360 kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen durch:

  1. a)eine Auftragsbestätigung in Textform,
  2. b)die ausdrückliche Annahme des Vertrages oder
  3. c)die Ausführung beziehungsweise Lieferung der bestellten Leistung.

Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus der Bestellung, dem Kaufvertrag, der Auftragsbestätigung, der freigegebenen Planung, den vereinbarten Zusatzleistungen und diesen AGB.

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform bestätigt werden.

Planungszeichnungen und fotorealistische Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Darstellungen auf Bildschirmen oder Ausdrucken können von den tatsächlichen Farben, Proportionen, Strukturen, Lichtverhältnissen und Materialwirkungen abweichen.

Vor Abschluss des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Planungsunterlagen, Artikelangaben, Maße, Farben, Materialien, Öffnungsrichtungen, Elektrogeräte und Ausstattungsmerkmale sorgfältig zu prüfen.

§ 3

Planungsunterlagen und Urheberrechte

Planungen, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, Kalkulationen, Stücklisten und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Küchenstudio 360 oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von Küchenstudio 360 weder vervielfältigt noch an Wettbewerber oder sonstige Dritte weitergegeben oder zur Ausführung durch Dritte verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für Planungen, die Küchenstudio 360 ohne gesonderte Vergütung oder im Vorfeld eines möglichen Vertragsschlusses erstellt.

Soweit eine gesonderte Planungsvergütung vereinbart wurde, richtet sich das Nutzungsrecht nach der jeweiligen Vereinbarung.

§ 4

Beschaffenheit der Ware und handelsübliche Abweichungen

Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich vorrangig aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung und der freigegebenen Planung.

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Planungsdarstellung oder Abbildung verkauft. Ein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Ausstellungsstückes besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Funktion und der Gesamtcharakter der Küche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Insbesondere bei Naturmaterialien wie Holz, Naturstein und Furnier sowie bei Keramik, Quarzkomposit, Betonoptiken und vergleichbaren Oberflächen können Abweichungen auftreten hinsichtlich:

  1. a)Farbe und Farbverlauf,
  2. b)Struktur und Maserung,
  3. c)Poren, Einschlüsse und Adern,
  4. d)Glanzgrad und Oberflächenwirkung,
  5. e)Musterverlauf und Übergängen,
  6. f)Materialstärke und herstellungsbedingten Toleranzen.

Solche material- oder herstellungsbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich, materialtypisch und dem Kunden zumutbar sind.

Bei Nachbestellungen kann es produktionsbedingt zu Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen gegenüber bereits vorhandenen Teilen kommen.

Technische Änderungen durch den Hersteller bleiben zulässig, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

§ 5

Aufmaß und Verantwortung für Maße

Soweit vereinbart, führt Küchenstudio 360 vor der endgültigen Bestellung ein Aufmaß am vorgesehenen Montageort durch.

Die endgültige Bestellung beim Hersteller kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn:

  1. a)das Aufmaß durchgeführt wurde,
  2. b)alle erforderlichen Planungsangaben vorliegen und
  3. c)die Planung durch den Kunden freigegeben wurde.

Der Kunde muss Küchenstudio 360 rechtzeitig über alle baulichen Besonderheiten informieren, insbesondere über:

  1. a)nicht sichtbare Leitungen,
  2. b)Fußbodenheizungen,
  3. c)Hohlwände und Leichtbauwände,
  4. d)nicht tragfähige Wände oder Decken,
  5. e)geplante Umbauten,
  6. f)schiefe Wände oder Böden,
  7. g)verdeckte Schächte, Vorsprünge oder Installationen,
  8. h)Denkmalschutz- oder Vermietervorgaben.

Nach dem Aufmaß dürfen bauliche Gegebenheiten, Wandverläufe, Anschlüsse, Fußbodenhöhen und Raummaße nicht mehr ohne vorherige Abstimmung mit Küchenstudio 360 verändert werden.

Änderungen nach dem Aufmaß können eine Neuplanung, ein weiteres Aufmaß, Zusatzkosten und eine Verschiebung des Liefer- oder Montagetermins erforderlich machen.

Verzichtet der Kunde auf ein Aufmaß durch Küchenstudio 360 oder wird die Küche auf Grundlage kundenseitig mitgeteilter Maße geplant, trägt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

Küchenstudio 360 haftet nicht für Planungs- oder Montageprobleme, die auf unrichtigen oder unvollständigen Maßangaben des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten beruhen, soweit Küchenstudio 360 diese Unrichtigkeit nicht erkennen musste.

Ergibt das Aufmaß Abweichungen von der ursprünglichen Planung, können Anpassungen des Lieferumfangs und des Preises erforderlich werden. Diese werden vor der endgültigen Bestellung mit dem Kunden abgestimmt.

§ 6

Preise und zusätzliche Leistungen

Es gelten die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Gegenüber Verbrauchern enthalten die angegebenen Endpreise die gesetzliche Umsatzsteuer.

Liefer-, Montage-, Anschluss-, Demontage-, Entsorgungs-, Lager- und sonstige Nebenkosten sind nur enthalten, soweit sie im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert berechnet. Dazu können insbesondere gehören:

  1. a)Elektro- und Sanitärarbeiten,
  2. b)Änderungen vorhandener Anschlüsse,
  3. c)Fliesen-, Maler-, Maurer- oder Trockenbauarbeiten,
  4. d)Demontage und Entsorgung einer vorhandenen Küche,
  5. e)zusätzliche Anfahrten,
  6. f)Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat,
  7. g)zusätzliche Montagearbeiten aufgrund geänderter Raumverhältnisse,
  8. h)nachträglich gewünschte Änderungen,
  9. i)Arbeiten außerhalb des vereinbarten Montageumfangs.

Erforderliche Zusatzleistungen werden nach Möglichkeit vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Soweit bei Vertragsschluss bestimmte Leistungen aufgrund noch nicht abgeschlossener Planung, fehlender Maße oder unbekannter baulicher Gegebenheiten nicht abschließend kalkuliert werden können, kann der endgültige Preis nach Durchführung des Aufmaßes oder Festlegung der Ausführung angepasst werden. Der Kunde wird hierüber vor der endgültigen Bestellung informiert.

§ 7

Zahlungsbedingungen

Die Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag, der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

Zahlungen sind ausschließlich an Küchenstudio 360 und auf die dort angegebenen Konten zu leisten.

Zahlungen an Mitarbeiter, Monteure, Handelsvertreter oder sonstige Dritte haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn diese ausdrücklich zur Entgegennahme bevollmächtigt wurden.

Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Ist keine besondere Zahlungsvereinbarung getroffen worden, ist die Vergütung mit Übergabe beziehungsweise Abnahme der vertragsgemäßen Leistung fällig.

Bei vereinbarten Teilzahlungen bleibt die Fälligkeit unbestrittener Teilbeträge von geringfügigen Restarbeiten oder Mängeln unberührt. Dem Kunden bleiben seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte vorbehalten.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Küchenstudio 360.

Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind Küchenstudio 360 unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde hat Küchenstudio 360 alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Eigentumsrechte erforderlich sind.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Küchenstudio 360.

§ 9

Lieferzeiten und Liefertermine

Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurden.

Nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Lieferangaben sind voraussichtliche Zeitangaben.

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn:

  1. a)der Vertrag geschlossen ist,
  2. b)alle technischen und gestalterischen Einzelheiten geklärt sind,
  3. c)erforderliche Maße und Freigaben vorliegen und
  4. d)vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.

Wird ein unverbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Kunde Küchenstudio 360 zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Nach erfolglosem Ablauf einer gesetzlich erforderlichen angemessenen Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Soweit nur einzelne, für die Nutzung der Küche nicht wesentliche Teile fehlen oder mangelhaft sind, bleibt die Abnahme und Fälligkeit der im Übrigen vertragsgemäß erbrachten Leistung grundsätzlich unberührt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der fehlenden oder mangelhaften Teile bleiben bestehen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 10

Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse

Ereignisse, die Küchenstudio 360 auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte und die außerhalb des Einflussbereichs von Küchenstudio 360 liegen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

Dazu können insbesondere gehören:

  1. a)Naturereignisse und Unwetter,
  2. b)Krieg, Terror, Unruhen und behördliche Maßnahmen,
  3. c)Streiks und rechtmäßige Arbeitskämpfe,
  4. d)Epidemien oder Pandemien,
  5. e)unvorhersehbare Betriebs-, Produktions- oder Transportstörungen,
  6. f)unverschuldete Rohstoff- oder Energieengpässe,
  7. g)unverschuldete Ausfälle wesentlicher Zulieferer.

Küchenstudio 360 informiert den Kunden unverzüglich, sobald eine erhebliche Verzögerung erkennbar wird.

Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, stehen den Parteien die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.

Bereits geleistete Zahlungen für dauerhaft nicht erbringbare Leistungen werden erstattet.

§ 11

Voraussetzungen für Lieferung und Montage

Der Kunde ist verpflichtet, die für Lieferung und Montage erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.

Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass:

  1. a)die Räume zugänglich, vollständig geräumt und besenrein sind,
  2. b)Böden, Wände und Decken fertiggestellt und ausreichend belastbar sind,
  3. c)Zufahrten, Treppenhäuser, Türen, Aufzüge und Transportwege ausreichend zugänglich sind,
  4. d)erforderliche Park- oder Haltemöglichkeiten vorhanden sind,
  5. e)Strom, Beleuchtung und erforderlichenfalls Wasser zur Verfügung stehen,
  6. f)alle notwendigen Anschlüsse an der vereinbarten Position vorhanden und funktionsfähig sind,
  7. g)Elektro-, Wasser-, Gas- und Abwasserinstallationen den geltenden technischen Vorschriften entsprechen,
  8. h)sich im Bereich von Bohrungen und Befestigungen keine Leitungen befinden,
  9. i)andere Gewerke ihre Vorarbeiten vollständig abgeschlossen haben.

Der Kunde hat Küchenstudio 360 vor Beginn der Arbeiten über erkennbare oder bekannte Gefahren, Besonderheiten und Hindernisse zu informieren.

Die Prüfung verdeckt liegender Leitungen, der Statik oder der Tragfähigkeit nicht erkennbarer Bauteile gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Mietobjekten hat der Kunde erforderliche Zustimmungen des Eigentümers oder Vermieters selbst einzuholen.

Können Lieferung oder Montage wegen fehlender Voraussetzungen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann Küchenstudio 360 die hierdurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Aufwendungen berechnen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

Dazu können insbesondere zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Lagerkosten sowie zusätzliche Personal- und Transportkosten gehören.

§ 12

Lieferung, Transport und Abnahmeverzug

Die Lieferung erfolgt an die im Vertrag angegebene Anschrift.

Der Kunde oder eine von ihm beauftragte, empfangsberechtigte Person muss zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin anwesend und erreichbar sein.

Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß angebotene Leistung abzunehmen.

Nimmt der Kunde die Ware trotz ordnungsgemäßer Terminabstimmung nicht an oder kann die Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, kann Küchenstudio 360 die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

Küchenstudio 360 kann dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Frist zur Abnahme setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die gesetzlichen Rechte geltend machen.

Eine Schadensersatzpauschale wird nicht vereinbart. Küchenstudio 360 kann den konkret entstandenen und nachgewiesenen Schaden verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Muss Ware wegen eines vom Kunden zu vertretenden Umstands eingelagert werden, können angemessene und tatsächlich anfallende Lagerkosten berechnet werden. Der Kunde wird über die Einlagerung und die voraussichtlichen Kosten informiert.

§ 13

Montage und Leistungsumfang

Art und Umfang der Montage ergeben sich aus dem Vertrag und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

Die Montage umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Arbeiten.

Soweit vereinbart, können Möbel und Geräte an vorhandene, geeignete und vorschriftsmäßige Anschlüsse angeschlossen werden.

Die Verlegung, Veränderung oder Neuherstellung von Elektro-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen ist nicht Bestandteil der Küchenmontage, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Arbeiten an Gasinstallationen, Elektroanlagen oder sonstigen zulassungspflichtigen Einrichtungen dürfen nur von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die vorhandenen Anschlüsse technisch geeignet, zugänglich und funktionstüchtig sind.

Müssen Anschlüsse oder bauliche Gegebenheiten während der Montage verändert werden, wird die Arbeit bis zur Herstellung ordnungsgemäßer Voraussetzungen gegebenenfalls unterbrochen.

Durch Unterbrechungen oder zusätzliche Arbeiten entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

Mitarbeiter und Monteure von Küchenstudio 360 sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.

Beauftragt der Kunde Monteure unmittelbar mit Zusatzarbeiten, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung mit Küchenstudio 360. Private Nebenabreden mit einzelnen Mitarbeitern verpflichten Küchenstudio 360 nicht, soweit sie nicht bestätigt wurden.

Geringfügige Restarbeiten oder das Fehlen einzelner, für die Gebrauchstauglichkeit der Küche unwesentlicher Teile berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der im Übrigen vertragsgemäß erbrachten Leistung. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 14

Elektrogeräte, Wasseranschlüsse und Fremdprodukte

Elektrogeräte werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Typen- oder Modellbezeichnung geliefert.

Ersetzt ein Hersteller ein Gerät durch ein technisch mindestens gleichwertiges Nachfolgemodell oder ist ein vereinbartes Modell nicht mehr verfügbar, ist eine Änderung nur nach Abstimmung mit dem Kunden zulässig, sofern sie nicht bereits vertraglich geregelt wurde.

Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Inhalt und Dauer einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber Küchenstudio 360 werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

Für vom Kunden bereitgestellte Geräte oder sonstige Fremdprodukte übernimmt Küchenstudio 360 keine Verantwortung für deren Beschaffenheit, Maßhaltigkeit, Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit.

Werden kundeneigene Geräte eingebaut, muss der Kunde rechtzeitig sämtliche erforderlichen Maßzeichnungen, Anschlusswerte und Montagehinweise bereitstellen.

Zusätzlicher Aufwand, der durch ungeeignete, fehlerhafte oder nicht maßhaltige Fremdgeräte entsteht, kann gesondert berechnet werden, soweit Küchenstudio 360 den Mehraufwand nicht zu vertreten hat.

§ 15

Arbeitsplatten, Glas, Keramik und Naturmaterialien

Bei Arbeitsplatten aus Naturstein, Keramik, Quarzkomposit, Massivholz oder vergleichbaren Materialien können produkt- und materialtypische Abweichungen auftreten.

Muster und Materialproben stellen regelmäßig nur einen Ausschnitt des Materials dar. Die gelieferte Gesamtfläche kann hinsichtlich Farbe, Aderung, Struktur und Zeichnung abweichen.

Lage und Anzahl technisch erforderlicher Fugen und Plattenstöße ergeben sich aus Material, Transportmöglichkeiten, Raummaßen und technischen Erfordernissen.

Bei aufmaßabhängigen Arbeitsplatten kann ein zweites Aufmaß nach Montage der Unterschränke erforderlich sein. Die endgültige Arbeitsplatte wird in diesem Fall erst anschließend gefertigt.

Eine dadurch entstehende technisch notwendige Zwischenzeit ist Bestandteil des vereinbarten Ablaufs und kein Lieferverzug, sofern der vereinbarte Zeitplan eingehalten wird.

Provisorische Arbeitsplatten oder Zwischenlösungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 16

Silikon- und sonstige elastische Fugen

Elastische Fugen, insbesondere Silikonfugen, können aufgrund von Materialbewegungen, Setzungen, Belastungen und Alterung reißen oder sich lösen.

Solche Fugen sind regelmäßig kontrollierungs- und wartungsbedürftig.

Der Kunde ist verpflichtet, elastische Fugen regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf fachgerecht erneuern zu lassen.

Gesetzliche Mängelrechte wegen einer bereits bei Abnahme bestehenden mangelhaften Ausführung bleiben unberührt.

§ 17

Abnahme

Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

Bei der Abnahme festgestellte Restarbeiten oder Mängel sollen in einem Abnahme- oder Montageprotokoll dokumentiert werden.

Die Unterzeichnung eines Protokolls bedeutet keinen Verzicht auf gesetzliche Rechte wegen darin aufgeführter oder bei der Abnahme nicht erkennbarer Mängel.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Verweigert der Kunde die Abnahme, soll er die Gründe konkret benennen und Küchenstudio 360 Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung geben.

Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.

§ 18

Sachmängel und Nacherfüllung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes zulässig vereinbart ist.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung melden, damit eine schnelle Prüfung und Bearbeitung erfolgen kann.

Die Mängelanzeige sollte nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:

  1. a)Name und Auftragsnummer,
  2. b)genaue Beschreibung des Mangels,
  3. c)betroffener Artikel oder Bereich,
  4. d)aussagekräftige Fotos oder Videos, soweit möglich.

Eine verspätete Anzeige führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust der gesetzlichen Mängelrechte.

Küchenstudio 360 ist Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzuerfüllen.

Der Kunde darf einen Mangel nur dann ohne vorherige angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der Kosten verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Art und Durchführung der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Küchenstudio 360 über, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beim Kunden verbleiben müssen.

Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei:

  1. a)gewöhnlicher Abnutzung,
  2. b)unsachgemäßer Benutzung oder Pflege,
  3. c)Schäden durch Feuchtigkeit, Hitze oder mangelnde Belüftung,
  4. d)Schäden aufgrund ungeeigneter Reinigungsmittel,
  5. e)eigenmächtigen Veränderungen durch den Kunden oder Dritte,
  6. f)materialtypischen und handelsüblichen Abweichungen,
  7. g)Schäden aufgrund nicht geeigneter bauseitiger Anschlüsse oder baulicher Voraussetzungen.

Die gesetzlichen Rechte bei einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel bleiben unberührt.

§ 19

Haftung

Küchenstudio 360 haftet unbeschränkt:

  1. a)bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. b)bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  3. c)nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  4. d)soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde,
  5. e)soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Küchenstudio 360 auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Monteure und Erfüllungsgehilfen von Küchenstudio 360.

Für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen Angaben, ungeeigneten Anschlüssen, nicht offengelegten Leitungen oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen, haftet Küchenstudio 360 nicht, soweit Küchenstudio 360 kein eigenes Verschulden trifft.

§ 20

Vertragsänderungen und Änderungswünsche

Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen bedürfen der Abstimmung mit Küchenstudio 360.

Ein Anspruch auf Umsetzung nachträglicher Änderungswünsche besteht nicht, insbesondere wenn Ware bereits bestellt, produziert oder geliefert wurde.

Sind Änderungen technisch und wirtschaftlich möglich, erhält der Kunde eine Mitteilung über:

  1. a)die geänderten Leistungen,
  2. b)mögliche Mehr- oder Minderkosten und
  3. c)Auswirkungen auf Liefer- und Montageterminen.

Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie von beiden Parteien vereinbart wurden.

Kosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche entstehen, trägt der Kunde.

§ 21

Unberechtigte Vertragslösung und Nichtabnahme

Ein vertragliches, freies Stornierungsrecht des Kunden besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Erklärt der Kunde ohne gesetzliche oder vertragliche Berechtigung, am Vertrag nicht mehr festhalten zu wollen, kann Küchenstudio 360 der Vertragsaufhebung zustimmen.

Im Fall einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kann vereinbart werden, dass der Kunde die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen übernimmt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  1. a)Planungs- und Aufmaßkosten,
  2. b)Hersteller- und Lieferantenforderungen,
  3. c)Kosten bereits produzierter oder bestellter Ware,
  4. d)Transport- und Lagerkosten,
  5. e)entgangener Gewinn im gesetzlich zulässigen Umfang.

Soweit keine Vertragsaufhebung vereinbart wird, bleiben die gesetzlichen Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.

Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 22

Rücktritt bei Nichtverfügbarkeit

Küchenstudio 360 ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die bestellte Ware dauerhaft nicht verfügbar ist und Küchenstudio 360 die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  1. a)der Hersteller die Produktion nach Vertragsschluss eingestellt hat,
  2. b)ein Zulieferer trotz ordnungsgemäßer Bestellung endgültig nicht liefert oder
  3. c)ein nicht zu vertretendes dauerhaftes Leistungshindernis vorliegt.

Küchenstudio 360 wird den Kunden unverzüglich informieren und sich im zumutbaren Umfang um eine gleichwertige Ersatzlösung bemühen.

Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine abweichende Ersatzware anzunehmen.

Im Falle des Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung unverzüglich erstattet.

§ 23

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen von Küchenstudio 360 geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen über Waren ausgeschlossen sein, die:

  1. a)nicht vorgefertigt sind,
  2. b)nach einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden oder
  3. c)eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ob der gesetzliche Ausschluss im konkreten Fall greift, richtet sich nach der tatsächlich bestellten Ware und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Diese Regelung ersetzt nicht die im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung.

§ 24

Datenschutz

Küchenstudio 360 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur:

  1. a)Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung,
  2. b)Planung, Bestellung, Lieferung und Montage,
  3. c)Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung,
  4. d)Bearbeitung von Service- und Mängelanfragen,
  5. e)Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, können Daten an Hersteller, Lieferanten, Logistikunternehmen, Monteure, Zahlungsdienstleister und sonstige beauftragte Dienstleister übermittelt werden.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Küchenstudio 360.

§ 25

Verbraucherstreitbeilegung

Küchenstudio 360 ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Küchenstudio 360 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Das Gleiche gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 27

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden.

Die gesetzlichen Rechte der Parteien und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.